AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der City Online Medien oHG
1. Allgemeines
Für alle Vereinbarungen zwischen der City Online Medien oHG – nachfolgend COM genannt – und dem Kunden gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Angebote von COM richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende oder selbständig tätige Kunden. Die AGB und das Bestellformular/Auftragsbestätigung geben insgesamt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und COM wieder. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als unwirksam.
 
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Auftrag des Kunden gilt als erteilt, sobald der Kunde das Bestellformular unterschrieben hat oder eine Auftragsbestätigung erhalten hat. Durch Unterschrift auf dem Bestellformular oder den Hinweis auf der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Ein Vertrag kommt erst durch die Ausführung des Auftrags oder eine schriftliche oder per E-Mail erfolgende Auftragsbestätigung durch COM zustande. Dem Kunden geht dazu innerhalb von vier Wochen eine Bestätigung oder Ablehnung des Auftrags zu, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt. COM behält sich vor, Aufträge unter Angabe von Gründen abzulehnen.
 
3. Vertragsbeendigung durch COM
Werden COM nach Unterzeichnung des Bestellformulars/Auftargsbestätigung Tatsachen bekannt, welche für den Vertragsabschluss von wesentlicher Bedeutung sind und/oder welche der Kunde verschwiegen hat, ist COM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder den Auftrag abzulehnen. Nach Annahme des Auftrags ist COM in vorbezeichneten Fällen zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere, sofern begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden auftreten. COM ist zur Einholung einer Bonitätsauskunft über den Kunden berechtigt. Zur Kündigung des Vertrages ist COM zudem berechtigt, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und angemessener Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffern 3 bis 5 dieser AGB trotz schriftlicher Aufforderung unter Fristsetzung durch COM nicht nachkommt. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung sowie eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für COM dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. Für die bis zum Rücktritts- oder Kündigungszeitpunkt eingetretenen Schäden und geleisteten Aufwendungen hat der Kunde entsprechend Ziffer 7 diese AGB einzutreten.
 
4. Clip-Leistungen
Die von COM im Auftrag erstellten Videos, Fotostrecken, Texte und Fotos werden nachstehend
 
als Clips bezeichnet. COM erstellt die vom Kunden bestellten Clips und übergibt diese dem Kunden per Link als Mail auf DVD oder USB-Stick. Der Kunde hat das Recht, diesen Film − wie nachstehend erklärt − zu nutzen. Wenn der Clip an den Kunden übergeben und wie vereinbart zur Nutzung überlassen wurde, gilt die von COM geschuldete Leistung als erbracht. COM schuldet ausdrücklich keinen Werbeerfolg. Der Kunde schuldet die wie im Bestellformular/Auftragsbestätigung und den AGB vereinbarte Vergütung. Sowohl der Kunde als auch COM können die Clips über das Internet zu den vereinbarten Konditionen zugänglich machen.
  1. Storyboard/Drehkonzept
    Die Produktion von Clips kann je nach Produktbeschreibung nach Drehkonzept erfolgen, bei Websites nach dem Konzept (beides auch Storyboard genannt), welches COM nach Zustandekommen des Vertrages erstellt. Dieses Storyboard, sofern Produktbestandteil, wird dem Kunden nach Fertigstellung zugeschickt. Danach erfolgt eine telefonische Besprechung zwischen dem Produktionsteam und dem Kunden. Das nach dieser Besprechung endgültig fertig erstellte Storyboard erhält der Kunde. Dieser verpflichtet sich, das ihm zugesandte, fertig gestellte Storyboard schnellstmöglich durch COM zu prüfen und vorliegende Mängel kurzfristig schriftlich zu rügen.
     
  2. Erstellung von Clips
    Die Produktion der Clips erfolgt zu der mit dem Kunden vereinbarten Zeit sowie an dem mit diesem vereinbarten Ort (Drehtermin). Drehtermine finden grundsätzlich nur von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr statt. Drehtermine außerhalb dieser Zeiten oder an Sams-, Sonn- oder Feiertagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gegen Aufpreis möglich. Sofern der Kunde einen Drehtermin weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin verschiebt, hat der Kunde COM die entstandenen Schäden bzw. Aufwendungen zu ersetzen, die Regelungen gemäß Ziffer 8 bleiben unberührt. Insbesondere sind die Kosten, die COM durch Beauftragung des Produktionsteams entstanden sind, zu ersetzen.
     
    Der Kunde verpflichtet sich, das Aufnahmematerial noch am gleichen Tag und zwar am Ende des Drehtermins zu prüfen und qualitative Mängel sofort beim Kameramann zu rügen. Von COM werden nur solche frist- und formgerechte Rügen anerkannt, welche die geltend gemachten Mängel vollständig umschreiben und eine Korrektur durch COM ermöglichen. Wird eine Rüge am Ende des Drehtermins nicht erhoben oder erfüllt eine Rüge nicht die zuvor genannten Anforderungen, gilt die Produktionsleistung als durch den Kunden genehmigt und abgenommen. Soweit in Ausnahmefällen der Kunde von COM dazu aufgefordert wurde, hat er die Abnahme des Aufnahmematerials schriftlich zu bestätigen. Die redaktionelle Bearbeitung des aufgenommenen Materials erfolgt im Anschluss an den Drehtermin und mit Benutzung des vom Kunden abgenommenen Materials von der Aufnahme. Der Kunde erkennt die künstlerische Freiheit von COM der Clips sowie bei der Bearbeitung des Aufnahmematerials an. Änderungen sind im Anschluss nur kostenpflichtig möglich.
     

 
  1. Mittwirkungspflichten des Kunden
    Der Kunde sichert zu, an den mit dem von COM und dem Kunden vereinbarten Produktionszeiten am Produktionsort zur Verfügung zu stehen. Produziert wird in den Geschäftsräumen des Kunden, soweit keine anderweitige Vereinbarung dazu getroffen wurde. Der Kunde verpflichtet sich, den Produktionsort zur Verfügung zu stellen. Sollte die Produktion mit dem Kunden nicht durchgeführt werden, weil der Kunde nicht zur vereinbarten Zeit vor Ort ist oder keinen Produktionsort zur Verfügung stellt, ist COM aus seiner Leistungspflicht entlassen. In diesen Fällen ist COM berechtigt, Ersatz für die bei COM entstandenen Schäden und/oder geleisteten Aufwendungen gemäß Ziffer 8 zu verlangen. COM wird nur dann eine Ersatzproduktion in Auftrag geben, wenn der Kunde die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen vorab vergütet. Fremdmaterialien, die auf Kundenwunsch eingesetzt werden, müssen COM am Tag des Produktionstermins zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche in den Clips mitwirkende Personen (Darsteller) mit der Verwendung ihrer Aufnahmen zur Herstellung und Nutzung der Clips einverstanden sind. Das Produktionsteam von COM kann von sämtlichen mitwirkenden Personen verlangen, dass sie vor Drehbeginn diesbezüglich Einwilligungserklärungen unterzeichnen. Sofern in den Clips Firmenbezeichnungen, Logos oder andere Kennzeichen des Kunden herausgestellt werden, gewährleistet der Kunde über alle erforderlichen Rechte hieran zu verfügen. Er stellt COM diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei, hierunter fallen insbesondere auch Ansprüche aus Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht. COM ist nicht verpflichtet, die Clips, insbesondere auch dessen Inhalt daraufhin zu prüfen, ob durch das Video Rechte Dritter, Berufsordnungen, Standesrichtlinien verletzt werden. COM ist weiterhin nicht verpflichtet, die Clips daraufhin zu überprüfen ob durch das Video andere Gesetze oder Verordnungen verletzt werden.
     
  2. Nutzung der Clips durch den Kunden
    COM überlässt dem Kunden mit Auslieferung als Link, als DVD oder des USB-Sticks, worauf sich der/die Clip(s) befinden, das Recht, dieses für die Bewerbung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen sowie für eigene Präsentationen, Messen und im Internet einzusetzen. Der Kunde kann seinen produzierten Clip frei nutzen und einsetzen, es sei denn, das ein Buyout für Darsteller oder Musikrechte ausgelöst werden muß. Das Recht des Kunden, die durch COM produzierten Clips zu verwenden, steht unter der Bedingung, dass der Kunde die vereinbarte Vergütung termingerecht und vollständig zahlt. Das Recht des Kunden, die durch COM erstellten Clips zu nutzen, steht weiter unter der Bedingung, dass der Kunde die Clips weder zu sittenwidrigen, noch zu strafrechtlich relevanten oder rassistischen Zwecken nutzt. Bei Verletzung einer der vorgenannten Verpflichtungen durch den Kunden entfällt das Recht des Kunden, die Clips zu nutzen. Die Urheberrechte an den Clips stehen COM zu. COM ist es gestattet, die Urheberrechte an Dritte abzutreten oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
     
  3. Benutzung der Clips durch COM
    COM ist es gestattet, die für den Kunden produzierten Clips und Ausschnitte davon als Referenzen zu nutzen, über Internet zugänglich zu machen und zeitlich und geografisch unbegrenzt für Kommunikationszwecke zu nutzen. Der Kunde gewährleistet, dass auch die Darsteller vor Übergabe des Clips an den Kunden schriftlich ihr Einverständnis dazu erklären, dass der Clip von COM wie zuvor dargestellt genutzt werden darf. Die Veröffentlichung und die Darstellung der Kundenclips obliegt der Entscheidung des Hompagebetreiber.
     
5. Erstellung von Websites und facebook-Auftritten
Bei Erteilung eines Auftrages zur Website-Erstellung oder Erstellung eines facebook-Auftritts richtet COM dem Kunden eine Website oder ein Profil nach mit dem Kunden abgesprochenem Konzept ein. Der Kunde verpflichtet sich, COM uneingeschränkt zu unterstützen. Bei Websites übernimmt COM die Registrierung oder Übertragung einer Domain. Der Kunde kann von der
 
tatsächlichen Zuteilung eines Domainnamens erst nach Bestätigung des zuständigen Domain- Anbieters ausgehen. Der Kunde hat lediglich Anspruch auf die Zuteilung einer „.de“-Domain. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Domain, insbesondere nicht auf eine bereits Vergebene. COM wird gegenüber dem zuständigen Domainanbieter lediglich als Vermittler tätig. Verträge mit diesen verpflichten und berechtigen ausschließlich den Kunden. Bestehende Verträge müssen vom Kunden gekündigt werden. COM benötigt für die Erstellung der Webseite oder des facebook-Auftritts Zugriff auf bestehende Daten. Die dafür notwendigen Zugangsdaten stellt der Kunde COM zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 3 Wochen nach Auftragserteilung genannte Daten zu liefern und erforderliche Vollmachten zu erteilen. Inhalte müssen vom Kunden in digitaler Form nach Vorgaben von COM zugeliefert werden. Der Kunde ist für den Inhalt der selbst verantwortlich. Der Kunde ist zudem verpflichtet, das Konzept der Website innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zu genehmigen oder Mängel schriftlich zu rügen. Ist diese Frist verstrichen, gilt das Konzept als freigegeben. Leistungsstörungen durch Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt hat COM nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung der Leistungspflicht beanspruchen. Das Design der Web-Site oder des Auftritts wird von COM in Absprache mit dem Kunden erstellt. COM stellt dem Kunden zur Bearbeitung unterschiedliche kostenloser Dienste zur Verfügung die zur gemeinsamen Abstimmung zu nutzen sind. Bis zur Liveschaltung der Website sind für die Erstellung der Site im Paket 3 Arbeitstage, bei facebook-Auftritten 2 Arbeitstage enthalten. Sollte die Bearbeitungszeit den genannten Zeitraum überschreiten, weist COM den Kunden darauf hin, dass ab dem ersten zusätzlichen Arbeitstag der Aufwand zu den aktuell gültigen Tagessätzen zu vergüten ist. Ein entsprechendes Angebot wird dem Kunden gesondert unterbreitet. Auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erstellt COM einen Designvorschlag. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, erstellt COM basierend auf den vorliegenden Daten einen Gestaltungs- und Strukturierungsvorschlag.
6. Rücktritt des Kunden
Sollte der Kunde aus von ihm zu vertretenen Gründen den Auftrag widerrufen, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, hat er COM den entstandenen Schaden und/oder die bis dahin erfolgten Aufwendungen gemäß Ziffer 7 zu ersetzen.
 
7. Schadensersatz / Ersatz von Aufwendungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Vergütung der bei COM bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungs- Widerrufs- oder Rücktrittserklärung angefallenen Aufwendungen oder des entstandenen Schadens gemäß nachfolgender Aufstellung, sofern er die Kündigung des Vertrags erklärt oder von diesem aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen zurücktritt. Gleiches gilt ebenfalls für eine Vertragsbeendigung durch COM gemäß Ziffer 3 aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch COM. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Ausführungsstand des erteilten Auftrags: - ab Auftragserteilung 30 % des Nettoauftragswertes - ab Storyboarderstellung bei Clips (sofern Storyboard im Produkt enthalten) 60 % des Nettoauftragswertes - ab Erstellung des Rohschnittes (sofern im Produkt enthalten) 90 % des Nettoauftragswertes - nach Endabnahme des Clips, der Website, 100 % des Nettoauftragswertes
 
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass COM geringere Aufwendungen oder Schäden entstanden sind.
 
8. Änderung der Produktinhalte
Der Kunde kann jederzeit von COM eine Anpassung der beauftragten Produkte (Website, Clips) an geänderte Verhältnisse (bspw. Umbau eines Lokals, neues Management) verlangen, jedoch nur gegen Vergütung des damit verbundenen Aufwandes. Bei Anpassungswünschen richtet der Kunde einen Anpassungsvorschlag an COM; innerhalb 14 Tage ab Eingang der Anfrage werden die Konditionen für die vom Kunden gewünschte Anpassung an diesen mitgeteilt. Es besteht keine Verpflichtung seitens COM, Anpassungen der bereits erstellten Produkte vorzunehmen. Die Änderungen der Produkte wird von COM erst nach Zahlung der Zusatzvergütung durchgeführt.
 
9. Nutzungsrechte von COM
Die Veröffentlichung der vom Kunden beauftragten Leistungen bzw. für den Kunden erstellten Produkte durch COM kann sich über verschiedenste Kanäle und Medien erstrecken. Eine Veröffentlichung kann sowohl auf verschiedensten Portalen und cityapps sowie sonstigen online- Medien und, auch auszugsweise, über offline-Medien erfolgen. Von Kooperationsunternehmen weltweit sowohl über Online- Medien (wie Internet, Mobile, etc.) In der Auswahl der Kommunikationsmittel ist COM dabei frei.
 
10. Preiskonditionen
Die von COM veranschlagten Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer oder ggf. zu zahlender weiterer Abgaben (sofern gesondert ausgewiesen). a) Clips und Extras Die Vergütung ist COM als Einmalzahlung in 2 Teilen zu zahlen. Nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden ist eine erste Zahlung in Höhe von 50 % des Paketpreises (zzgl. MwSt.) ohne Abzug fällig. Soweit dafür keine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde, ist diese Zahlung innerhalb von 7 Tagen ab Zugang beim Kunden fällig. Die übrigen 50 % des Auftragswertes sind mit 7 Tage nach Erstauslieferung des Clips (vor Korrekturphase) oder der Web-Site zur Zahlung fällig. COM ist weiterhin berechtigt, ab der zweiten Mahnung eine kostendeckende Inkassogebühr zu verrechnen. Sollte eine fällige Zahlung trotz Mahnung innerhalb der in der Mahnung genannten Frist nicht erfolgen, werden sämtliche noch ausstehende Zahlungen sofort zur Zahlung fällig. Ferner ist COM jederzeit zur Abtretung der Forderungen an Dritte berechtigt.
 
11. Gewährleistung
COM versichert, dass die Leistungen für den Kunden mit der für Online-Dienste geeigneten Qualität produziert werden. Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde den Mangel umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, schriftlich und in nachvollziehbarer Art rügt. Voraussetzung ist weiterhin, dass COM eine angemessene Nachfrist, die mindestens 30 Tage beträgt, zur Behebung des Mangels hat.
 
12. Haftung
Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Abweichend hiervon haften COM und deren Erfüllungsgehilfen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Vermögens- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der vorgenannte Haftungsausschluss bei Vermögensschäden gilt nicht, soweit wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. Eine Haftung für indirekte oder mittelbare Sach- oder Vermögensschäden sowie für Folgeschäden seitens COM besteht grundsätzlich nicht. Für den Fall, dass der Kunde eigene Inhalte in Gestalt von Filmaufnahmen, Texten, Grafiken, Bildern oder weitere Inhalte für die Produktion der Clips zur Verfügung stellt, haftet der Kunde dafür, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte oder ggf. vorhandene Urheberrechte verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, COM von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einer Verletzung von Nutzungs- oder Urheberrechten aufgrund des von ihm eingebrachten Materials oder von ihm eingebrachten Darstellern erhoben werden, insbesondere wenn Dritte Ansprüche gegenüber COM geltend machen. Der Kunde hat COM unverzüglich über entstandene Schäden oder geltend gemachte Ansprüche zu informieren und hat ferner COM bei der Abwehr dieser Ansprüche bzw. Schäden vollumfänglich zu unterstützen. Sollte diese Unterstützung unterbleiben, besteht keine Haftung von COM.
 
13. Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Lippstadt als Sitz von COM. Vorbehalten ist das Recht von COM, Rechte auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden einzuklagen. Alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und COM unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht sowie internationalem Privatrecht.
 
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden diese Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem mit dem Vertrag angestrebtem Zweck am nächsten kommt.
 
Mohnheim, 10.10.2023

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